E- Bike
Das Wort e-Bike wird in der Regel als Oberbegriff für alle Elektrofahrräder benutzt. Die Motorunterstützung bestimmt in der Schweiz die Art des e-Bikes.
Rein rechtlich gibt es folgende Unterschiede:
Pedelecs: Velos mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h (+10% Toleranz möglich) und maximal 500W Motorleistung. Elektromotor unterstützt nur wenn getreten wird. Keine Helm-, Führerschein- oder Versicherungspflicht. Zählt als ganz normales Velo nach StVO.
S-Pedelecs: auch Speed-Pedelecs genannt, sind Velos mit Tretunterstützung bis 45 km/h. Kontrollschild und Führerschein (Kat. M) sind zum Führen notwendig. Es besteht Helmpflicht (normaler Velohelm). Es müssen Velowege benutzt werden. Bei Verbot für Motorfahrräder (Mofa) ist die Durchfahrt zulässig mit abgeschaltetem Motor oder mit max. 25 km/h.
Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Das bedeutet, dass ein Elektromotor nur dann unterstützend zum Einsatz kommt, wenn der Fahrer aktiv in die Pedale tritt.
In Hinblick auf die Regeln im schweizerischen Straßenverkehr werden E-Bikes (Pedelecs) den Fahrrädern gleichgestellt; dennoch gilt eine Führerausweispflicht der Kategorie M. Jugendliche müssen bis 16 Jahre im Besitz des Führerausweises Kat. M sein. Damit ist das Pedelec Mindestalter in der Schweiz bei 14 Jahren. Eine Helmtragepflicht gilt für jene E-Bikes, die der Kategorie Motorfahrrad zugeordnet werden (Speed Pedelec 45 km/h), für Leicht-Motorfahrräder wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen.