Speed Pedelec

Schnelle e-Bikes, auch S-Pedelecs genannt, gelten dann als Motorfahrräder:

Wenn der Motor über eine Leistung zwischen 500 Watt und 1000 Watt verfügt

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Anfahrhilfe bei 20 bis 30 km/h liegt

Das e-Bike mit einer Tretunterstützung ausgestattet ist, die auch bei einem Tempo von 25 bis max. 45 km/h wirkt

Diese Motorfahrräder, auch S-Pedelecs genannt, benötigen ein entsprechendes Kontrollschild / Versicherungsvignette und das Tragen eines geprüften Velohelms ist Pflicht, wenn mithilfe der Tretunterstützung ein Tempo von über 25 km/h möglich ist. Falls die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit der Anfahrhilfe bei über 20 km/h liegt muss ein geprüfter Mofa-Helm getragen werden. Der Führerausweis der Klasse M ist ab 14 Jahren erforderlich. Radwege müssen benutzt werden. Wenn das Hinweisschild „Velo gestattet“ zu sehen ist, dürfen Fussgängerflächen mit abgestelltem Motor befahren werden. Mit abgestellten Motor ist es ebenfalls erlaubt Strassen mit Mofaverbot zu durchfahren. Kinderanhänger und Warenanhänger sind erlaubt. Ein Kindersitz nicht. Zudem ist eine feste / typengeprüfte Beleuchtung sowie ein Rückspiegel vorgeschrieben. Ab April 2024 gilt für neu in Verkehr gesetzte schnelle e-Bikes eine Tachopflicht. Fahrer:innen müssen die Höchstgeschwindigkeiten in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen einhalten.

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