AGB

1. Allgemeines 

1.1.  Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach- folgend „AGB“ genannt) bilden die Grundlage des Geschäftsverkehrs zwischen der Zweiradliebe GmbH (nachfolgend „Zweiradliebe“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte der Zweiradliebe bezieht oder nutzt, insbesondere für Verträge, welche über den Online- shop auf www.zweiradliebe.ch sowie auf andere Art (z.B. in der Werkstatt / im Ladenlokal von Zweiradliebe, per E-Mail, Telefon oder schriftlich) abgeschlossen werden. Die AGB können bei Zweiradliebe bestellt werden und auf www.zwei- radliebe.ch abgerufen und heruntergeladen werden.

1.2.  Zweiradliebe erbringt insbesondere folgende Leistungen:Reparatur, Service/Wartung, Verkauf und Vermietung von Fahr- rädern aller Art inkl. Zubehör, Planung, Organisation und Durchführung von Fahrradrennen und -wettbewerben sowie Kursen, Reisen und Touren im In- und Ausland.

1.3.  Der Verkauf und die Lieferung der von Zweiradliebe angebotenen Waren sowie das Erbringen von Dienstleistungen er- folgen gemäss diesen AGB. Diese bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Rechte und Pflichten aus einem Vertrag können durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von Zweiradliebe auf Dritte übertragen werden.

1.4.  Es sind die AGB in der jeweils am Bestelldatum gültigen Fassung anwendbar. Änderungen dieser AGB durch Zweirad- liebe sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem In kraft treten abgeschlossenen Verträge. Die jeweils gültigen AGB der Zweiradliebe gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden.

1.5.  Bestimmungen, AGB oder Ähnliches des Kunden sowie Abreden in Abweichung der vorliegenden AGB sind für Zweiradliebe nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Das gilt auch für diesen Schriftlich- keitsvorbehalt. Die vorliegenden AGB gelten auch dann ausschliesslich, wenn Zweiradliebe in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden AGB abweichender Bedingungen die Lieferung und/oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1.  Online-Angebote gelten nur solange sie im Onlineshop auf www.zweiradliebe.ch ersichtlich sind und solange der Vorrat reicht resp. die maximale Teilnehmerzahl nicht erreicht ist. Die jeweils gezeigten Abbildungen dienen nur der Illustration und sind unverbindlich. Die in Preislisten, Drucksachen Prospekten und im Internet usw. enthaltenden Angaben, Abbildungen, Massskizzen usw. sind unverbindlich. Abweichungen von bestellten Produkten (insbesondere bezüglich Beschaffenheit, Farbe, Abmessungen, sonstige Eigenschaften usw.) bleiben vorbehalten.

2.2.  Erfolgt eine Kundenbestellung, Anmeldung oder Reservation über den Onlineshop von Zweiradliebe, so gilt diese Bestellung, Anmeldung oder Reservation als Antrag und ist bis zur Annahme bzw. bis zur Nichtannahme durch Zweiradliebe verbindlich. Die auf der Website und im Onlineshop von Zweiradliebe aufgeschalteten Angebote sind für Zweiradliebe frei- bleibend und unverbindlich.

2.3.  Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch Annahme des Antrags durch Zweiradliebe, welche im Falle von Bestellungen, Anmeldungen oder Reservationen über den Onlineshop in der Regel mittels elektronisch übermittelter Bestell-, An- melde- oder Reservationsbestätigung erfolgt. In allen übrigen Fällen wird dem Kunden in der Regel eine Auftragsbestätigung zugestellt. Der Vertragsinhalt bestimmt sich durch die Bestellung, Anmeldung oder Reservation und allfällige Konkretisierungen/Änderungen in der Bestell-, Anmelde-, Reservations- oder Auftragsbestätigung. 

3. Preise und Zahlungsbedingungen 

3.1.  Alle Preise verstehen sich mangels anderweitiger Vereinbarung netto und in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. Versand-, Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, Zoll, Aus- fuhr- , Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Kosten bzw. Bewilligungen gehen zu Lasten des Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. zu tragen. 

3.2.  Im Onlineshop werden die Mehrwertsteuer und die Versand- kosten im Warenkorb ausgewiesen. Bestellungen ins Ausland werden nur gegen Kreditkarten-Zahlung oder Vor kasse geliefert. Alle Frachtkosten, Zoll- und Umsatzsteuer- Gebühren, Porto- und Verpackungskosten müssen bei Bestellungen ins Ausland vom Kunden zusätzlich getragen werden. 

3.3.  Sämtliche Preise können ohne Ankündigung jederzeit geändert werden. Für die von Kunden bestellten Waren gelten grundsätzlich immer die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise mit Ausnahme von Schreib-, Druck- oder Rechenfehler. Ausnahme hiervon bilden kurzfristige Preiserhöhungen (Katalogpreise) von Lieferanten um mehr als 1% gegenüber den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisen. In diesem Falle zeigt Zweiradliebe dem Kunden die Preiserhöhung an und ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde die Preisdifferenz nicht übernimmt. Das Risiko für derartige Preiserhöhungen trägt der Kunde. Zweiradliebe ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn. 

3.4.  Die Zahlungsfrist beträgt 10Tage netto ab Rechnungsdatum. Zweiradliebe behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen und Kunden von gewissen Zahlungsmöglichkeiten aus- zuschliessen und auf andere Zahlungsmöglichkeiten zu verweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung der Rechnung be- hält sich Zweiradliebe den Vertragsrücktritt, die Geltendmachung eines Verzugsschadens und von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. Zweiradliebe ist ferner berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen und den Kunden für den Onlineshop zu sperren. Eine Verrechnung durch den Kunden ist nur mit von der Zwei- radliebe schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen zulässig. 

3.5.  Bei Ratenzahlung Drittfinanzierungssystem («bob zero», «Heidipay» etc.) sind die AGB Drittfinanzierungs Anbieter ergänzend zu den vorliegenden AGB anwendbar. 

4. Lieferbedingungen und -fristen 

4.1.  Zweiradliebe ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer und Hilfspersonen beizuziehen. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Kunden entgegenzunehmen. Zweiradliebe übernimmt auch für Gattungsware kein Beschaffungsrisiko. Zweiradliebe ist nur zur Lieferung aus dem vorhandenen Warenvorrat verpflichtet. Zweiradliebe behält sich vor, eine Einschränkung der Liefermenge für ein spezifisches Produkt vorzunehmen. 

4.2.  Über Artikel, die nicht lieferbar sind oder durch ihre Menge und ihren Umfang den normalen Produktionsrhythmus über- steigen, informiert Zweiradliebe schriftlich. Eine technisch be- dingte Mehr- oder Minderlieferung der vereinbarten Menge bleibt vorbehalten.

4.3.  Die Lieferung ist nur innerhalb der Schweiz/ Lichtenstein möglich. Ware, die an Lager ist, wird in der Regel innert 2 Werk- tagen versandt. Ware, die nicht an Lager ist, wird durch Zwei- radliebe schnellstmöglich beschafft und geliefert.

4.4.  Lieferfristen sind keine Fixtermine und setzen in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen sind für Zweiradliebe unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist. Sämtliche Ansprüche des Kunden inkl. Vertragsrücktritt wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. In allen Fällen haftet Zweiradliebe nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt entstehen oder von Drittherstellern bzw. ihren Logistikpartnern zu vertreten sind. Der höheren Gewalt gleichgestellt sind Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebs- oder Lieferbehinderungen z.B. durch Epidemien, Pandemien, behördlichen Massnahmen, Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von Zweirad- liebe schuldhaft herbeigeführt worden sind.

5. Übergang Nutzen und Gefahr 

5.1.  Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Bereitstellung der Ware zum Versand von Zweiradliebe an den Kunden über. Die Lieferung erfolgt dem- nach auf Risiko und Gefahr des Kunden. 

6. Mieten 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für sämtliche Mietverträge (insbesondere Mietvelos und sonstige Fahrzeuge). 

6.1.  Sämtliche Mietvelos (inkl. E-Bikes und Kinder- und Laufräder) stehen im Eigentum der Zweiradliebe. Der Mietvertrag wird zwischen Zweiradliebe und dem Mieter, bei Minderjährigen zwischen Zweiradliebe und der gesetzlichen Vertretung geschlossen. Der Vertrag kommt durch die Annahme von Zweiradliebe nach Prüfung der Bezugsberechtigung zustande.

6.2.  Die Miete enthält die Kosten für die Nutzung des Fahrzeuges gemäss Vertragsdauer (bei Mieten von 12 Monaten oder länger ist ein Jahresservice inklusive). Der Mietzins ist entsprechend der vereinbarten Mietdauer vollumfänglich im Voraus (vor Entgegennahme des Fahrzeugs) zahlbar.

6.3.  Langzeit mieten können für 1-12Monate getätigt werden. Der Vertrag endet nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit.

6.4.  Der Vertrag kann jeweils maximal 12 Monate verlängert werden, dies bis zu einer maximalen Mietdauer von 3 Jahren. Vorbehalten bleibt die Kündigung gemäss Ziffer 6.14.

6.5.  Bis 48 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annullier- oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäss den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Langzeitmieten gemäss Ziffer 6.3. wird bei Annullationen weniger als 48 Stunden vor Mietantritt pro angefangener Monat eine Gebühr in der Höhe einer Monatsmiete gemäss der gewählten Fahrzeugkategorie verrechnet. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Rest- mietzeit. 

6.6.  Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit während deren Öffnungszeiten an Zweiradliebe zurückzugeben. Der Mieter schuldet Zweiradliebe den Mietpreis (pro rata temporis) für zu spät zu- rückgegebene Fahrzeuge, sowie die daraus entstandene Folgekosten. Bei Langzeitmieten gemäss Ziffer 6.3. wird bei verspäteter Rückgabe pro angefangener Monat eine Gebühr in der Höhe einer Monatsmiete gemäss der gewählten Fahrzeugkategorie verrechnet. Das Fahrzeug, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder von Zweiradliebe zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Kindersitze, Schlüssel, Velohelme etc. müssen Zweiradliebe bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust, Beschädigung oder Wiederherstellungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 

6.7.  Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insb. Strassenverkehrsgesetz und -verordnung) und zur sachgemässen und sorgfältigen Nutzung des Mietfahrzeugs sowie des allfälligen Zubehörs. 

6.8.  Er ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nichtbeachtung der Verkehrsregeln, Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Allfällige (Verkehrs-)Bussen hat der Mieter zu tragen. 

6.9.  Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Mietfahrzeuge, der Transport einer oder mehrerer zusätzlicher Personen auf dem Fahrzeug (bspw. Gepäckträger) sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offen- sichtlich einen Schaden erleiden kann. Es dürfen am Fahrzeug keine Veränderungen vorgenommen werden, die sich nicht mit geringem Aufwand und ohne Spuren wieder rückgängig machen lassen. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Drittpersonen zum Gebrauch leihen. Untermiete ist nicht zulässig. 

6.10.  Die Versicherung ist Sache des Mieters. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten. 

6.11.  Zweiradliebe übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die sich während der Mietdauer ereignen. Die Haftung von Zweiradliebe für Schäden, die als Folge von Mängeln am Fahrzeug entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (Art. 8 hiernach). 

6.12.  Befindet sich das Mietobjekt in der Wartung/Reparatur, wurde es gestohlen oder ist es dauerhaft fahruntüchtig, be- steht kein Anspruch des Mieters auf ein Ersatzfahrzeug und der Mietzins ist bis zum Ende der vereinbarten Mietdauer geschuldet. 

6.13.  Der Mieter hat Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Service- und Reparaturarbeiten bei Zweiradliebe auszuführen. 

6.14.  Zweiradliebe kann den Mietvertrag jederzeit aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung auflösen. Wichtige Gründe sind namentlich Zahlungsverzug des Mieters, Verstoss des Mieters gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen (ins. vorliegender AGB), bei Untergang, Zerstörung oder Verlust des Mietobjekts, Tod oder Handlungsunfähigkeit des Mieters, Aufgabe des Geschäftsbetriebs, Verlegung des Sitzes von Zweiradliebe, Wohnsitz des Mieters ausserhalb der Schweiz. Der Mieter hat Zweiradliebe Adress- oder Namensänderungen schriftlich bekanntzugeben. Bis zur Bekanntgabe gilt für Zweiradliebe die vom Mieter zuletzt bekanntgegebene Anschrift als dessen Rechtsdomizil. 

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1.  Die Ware inkl. Zubehör geht erst nach vollständiger Zahlung des Preises zuzüglich MWST sowie nebst allfälligen Neben- kosten und Verzugszinsen in das Eigentum des Kunden über.

7.2.  Bei einer Pfändung, Verarrestierung oder Retention muss der Kunde das Betreibungs- oder Konkursamt auf das Eigentum von Zweiradliebe hinweisen und diese sofort benachrichtigen. Zweiradliebe ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten und ohne Mitwirkung des Kunden im zuständigen Register eintragen zu lassen.

8. Gewährleistung, Mängelrechte und Haftung 

8.1.  Alle Angaben, Informationen und Empfehlungen, die die Ware, Dienstleistungen oder die von Zweiradliebe zur Verfügung gestellten Muster betreffen, bedeuten weder eine aus- drückliche noch eine stillschweigende Gewährleistung für die Eignung, die handelsübliche Qualität, Beschreibung oder Tauglichkeit für den vom Kunden angestrebten Zweck.

8.2.  Die Beschaffenheit der empfangenen Ware ist sofort nach Er- halt durch den Kunden zu prüfen. Mängel oder Abweichungen von der Bestellung sind Zweiradliebe innerhalb von sieben Werktagen nach der Lieferung schriftlich und unter Angabe der genauen Beanstandung zu melden. Ungenügende oder verspätete Mängelrügen haben die Verwirkung der Mängelrechte zur Folge. Im Unterlassungsfall gilt die Lieferung und Leistung als genehmigt.

8.3.  Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Produkte selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und nicht nachweisen kann, dass die gerügten Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind. Die Gewährleistung entfällt zudem, wenn der Kunde das Produkt nicht sachgemäss nutzt.

8.4.  Zweiradliebe ist berechtigt, rechtzeitig gerügte Mängel zu be- heben (Nachbesserung) oder das mangelhafte Produkt zu ersetzen (Realersatz). Für die von Zweiradliebe ersetzte Ware entsteht kein neuer Gewährleistungsanspruch.

8.5.  Im Übrigen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig und in vorliegenden AGB nicht ausdrücklich aufgeführt, insbesondere Wandelung und Minderung, ausgeschlossen, ebenso die Haftung von Zweirad- liebe für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus der Benutzung der Ware. Gleiches gilt für den Ersatz eines aus der mangelhaften Lieferung entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens beim Kunden.

8.6.  Für Richtigkeit, Umfang, Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen, Produkte und Leistungen Dritter sowie für mögliche Urheberrechtsverletzungen Dritter übernimmt Zweiradliebe weder Haftung noch Gewährleistung.

8.7.  Zweiradliebe übernimmt Gewährleistungsansprüche für Produkte und Komponenten von Drittanbietenden nur, sofern und soweit die Gewährleistung durch die Drittanbietenden gedeckt ist. Darüber hinaus ist jegliche Gewährleistung aus- geschlossen (vgl. Ziff. 8.5 hiervor).

8.8.  Für die Prüfung und Abwicklung allfälliger Gewährleitungsansprüche von Produkten des Drittanbieters SASO ist in jedem Falle die Original-Kaufquittung und die Serienummer des defekten Produkts vorzulegen. Sämtliche Kosten und Gebühren (inkl. Versandkosten etc.) im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen von Drittanbietenden gehen zu Lasten der Kundschaft.

8.9.  Zweiradliebe haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Zwei- radliebe entstanden sind. Eine Haftung von Zweiradliebe für direkte Schäden bei leichtem Verschulden gleich aus welchem Rechtsgrund ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von Zweiradliebe für indirekte Schäden, durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder für Folgeschäden gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen von Zweiradliebe wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.

8.10.  Eine allfällige Haftung von Zweiradliebe ist betragsmässig in jedem Fall beschränkt bis zur Höhe des vereinbarten Preises für den jeweiligen Vertrag.

9. Datenschutz

9.1.  Zweiradliebe verpflichtet sich die geltenden Regeln des Datenschutzes zu befolgen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Zweiradliebe produktebezogene (Nutzungserfassungen, etc.) sowie personenbezogene Daten (Namen, Anschrift, E-Mailadresse, etc.) gemäss den gesetzlichen Vorschriften speichert, bearbeitet, auswertet und bei der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen so- wie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergibt. Die aktuelle Datenschutzerklärung sowie weitere Hinweise zum Datenschutz findet sich unter www.zweiradliebe.ch/datenschutz/.

9.2.  Zweiradliebe behält sich das Recht vor, die Angaben der Kunden (Namen, Rechnungsadresse, Provider-IP, E- Mailadresse etc.) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Auslieferung der Waren zu verweigern.

9.3. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass Zweiradliebe insbesondere berechtigt ist, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erfassten persönlichen Kundendaten für Marketingkommunikation mit dem Kunden (z.B. per SMS, E- Mail [Newsletter] oder Briefpost) zu verwenden.

10. Vorzeitige Vertragsbeendigung

10.1.  Ist eine Lieferung/Leistung von Zweiradliebe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich oder verletzt dieser eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, ist Zweiradliebe - anders lautende Regelungen gemäss den vorliegenden AGB vorbehalten - jederzeit berechtigt, entschädigungslos und per sofort vom Vertrag zurückzutreten. Zweiradliebe ist diesfalls voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn. 

10.2.  Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Kunden ist Zweiradliebe in jedem Fall voll schadlos zu halten, inkl. Entschädigung für entgangenen Gewinn. 

11. Schlussbestimmungen 
11.1.  Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt. 

11.2.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der Zweiradliebe, wobei sich Zweiradliebe ausdrücklich vorbehält ihre Ansprüche bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere des Wiener Kaufrechtes vom 11.4.1980 und sowie des Haager Übereinkommens be- treffend das auf internationale Kaufverträge über bewegliche und körperliche Sachen anzuwendende Recht vom 15. Juni 1955).